Ausstellerbedingungen
Um die Kongressorganisation für beide Seiten zu optimieren, bitten wir Sie die Buchungsformulare komplett auszufüllen und folgende Punkte zu beachten:
Allgemeine Informationen
Das unterschriebene Standplatzformular ist eine verbindliche Anmeldung und bildet die Vertragsgrundlage. Eine Stornierung der Anmeldung kann daher Kosten verursachen (siehe AGBs, §10). Erstellte Angebote beinhalten die beschriebenen Leistungen. Die verwendeten Angebotsbilder sind Musterabbildungen und können im in Größe, Form, Farbe, Quantität und Qualität abweichen. Werbung jeder Art, insbesondere die Verteilung von Werbedrucksachen und die Ansprache von Besuchern, sind nur innerhalb des Stands gestattet. Das Anbringen von Werbetafeln, Plakaten oder sonstigem Werbematerial bzw. die Verteilung von Werbematerial außerhalb des Standes ist nur nach Vereinbarung mit dem Veranstalter gegen gesonderte Rechnung erlaubt. Der Schädlingsbekämpfer-Verband Sachsen e. V. informiert Sie über alle Details der Abwicklung der gebuchten Leistung. Der Schädlingsbekämpfer-Verband Sachsen e. V. ist der Veranstalter und schließt sämtliche Verträge für Ausstellung und Sponsoring in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ab.
Standplatzvergabe
Die Vergabe der Standplätze erfolgt bei einer Buchung bis 01. Februar 2026 und wird vom Veranstalter anhand der vorhandenen Fläche zugeteilt. Berücksichtigt hierbei werden das Anmeldedatum (first come - first serve) und die lokalen Gegebenheiten. Besondere Wünsche werden im Rahmen der Möglichkeiten erfüllt. Eine Verbindlichkeit des Standplatzes und der Größe kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Nutzung des Standes ist nur dem Mieter gestattet. Eine Untervermietung bedarf unbedingt der Zustimmung des Veranstalters und wird gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt. Der Schuldner für diese Kosten ist der Hauptmieter, welcher einen Vertrag mit dem SVS e.V. geschlossen hat. Sollten Sie keine präzisen Angaben hinsichtlich der Standmaße und Standarten angeben, behält der SVS e.V. sich das Recht vor, Ihre Standfläche geringfügig größer oder kleiner zu gestalten und den Stand nach eigenem Ermessen einzuplanen (s. auch Pkt. 3, AGBs).
Verhaltenskodex
Der Veranstalter (SVS e.V.) wünscht ein konfliktfreies Werbeumfeld und behält sich daher vor, Werbemaßnahmen abzusagen.
Nennung in den Konferenzmedien
Alle Aussteller werden auf der Webseite www.svssachsen.de/gruenauer-tagung/aussteller aufgeführt. Die Fördermitglieder werden zusätzlich auf unserer Webseite www.svssachsen.de/foerdermitglieder und vor Ort mit dem Logo aufgeführt.
Bestimmungen
Wir behalten uns bei einem Verstoß gegen diese Regelung vor, das entsprechende Unternehmen gänzlich vom Kongress auszuschließen. Das Logo der Grünauer Tagung darf nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Schädlingsbekämpfer-Verband Sachsen e. V. verwendet werden. Alle Drucksachen/Materialien, auf denen das Logo erscheinen soll, müssen vorab zur Ansicht an den Schädlingsbekämpfer-Verband e. V. – svs@svssachsen.de – gesendet werden.
Sollten Sie uns Ihre Rechnungsanschrift nicht explizit mitteilen, beachten Sie bitte, dass es bei einer nachträglichen Rechnungsänderung laut AGBs zu einer Bearbeitungsgebühr von bis zu 150,- € kommen kann.
Prüfung elektrischer Betriebsmittel
Im Interesse der Sicherheit aller Beteiligten und in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Kongresszentrums möchten wir Sie darauf hinweisen, dass alle Elektrogeräte bzw. alle Geräte mit einem Stecker, die auf der Grünauer Tagung betrieben werden, einer gültigen technischen Prüfung unterzogen worden sein müssen.
Diese Geräte müssen mit einem gültigen Prüfaufkleber versehen sein, der die erfolgreiche technische Überprüfung bestätigt. Nicht geprüfte oder nicht gekennzeichnete Geräte dürfen vor Ort nicht in Betrieb genommen werden. Diese Vorschrift ist eine verbindliche Sicherheitsanforderung des Veranstaltungsortes und muss strikt eingehalten werden.
Bitte überprüfen Sie Ihre mitgebrachten Geräte vor der Veranstaltung und stellen Sie sicher, dass sie den Sicherheitsanforderungen entsprechen.