Ausstellerbedingungen

Um die Kongressorganisation für beide Seiten zu optimieren, bitten wir Sie die Buchungsformulare komplett auszufüllen und folgende Punkte zu beachten:

Allgemeine Informationen

Das unterschriebene Standplatzformular ist eine verbindliche Anmeldung und bildet die Vertragsgrundlage. Eine Stornierung der Anmeldung kann daher Kosten verursachen (siehe AGBs, §10). Erstellte Angebote beinhalten die beschriebenen Leistungen. Die verwendeten Angebotsbilder sind Musterabbildungen und können im in Größe, Form, Farbe, Quantität und Qualität abweichen. Werbung jeder Art, insbesondere die Verteilung von Werbedrucksachen und die Ansprache von Besuchern, sind nur innerhalb des Stands gestattet. Das Anbringen von Werbetafeln, Plakaten oder sonstigem Werbematerial bzw. die Verteilung von Werbematerial außerhalb des Standes ist nur nach Vereinbarung mit dem Veranstalter gegen gesonderte Rechnung erlaubt. Der Schädlingsbekämpfer-Verband Sachsen e. V. informiert Sie über alle Details der Abwicklung der gebuchten Leistung. Der Schädlingsbekämpfer-Verband Sachsen e. V. ist der Veranstalter und schließt sämtliche Verträge für Ausstellung und Sponsoring in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ab.

Standplatzvergabe

Die Vergabe der Standplätze erfolgt bei einer Buchung bis 01. Februar 2025 und wird vom Veranstalter anhand der vorhandenen Fläche zugeteilt. Berücksichtigt hierbei werden das Anmeldedatum (first come - first serve) und die lokalen Gegebenheiten. Besondere Wünsche werden im Rahmen der Möglichkeiten erfüllt. Eine Verbindlichkeit des Standplatzes und der Größe kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Nutzung des Standes ist nur dem Mieter gestattet. Eine Untervermietung bedarf unbedingt der Zustimmung des Veranstalters und wird gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt. Der Schuldner für diese Kosten ist der Hauptmieter, welcher einen Vertrag mit dem SVS e.V. geschlossen hat. Sollten Sie keine präzisen Angaben hinsichtlich der Standmaße und Standarten angeben, behält der SVS e.V. sich das Recht vor, Ihre Standfläche geringfügig größer oder kleiner zu gestalten und den Stand nach eigenem Ermessen einzuplanen (s. auch Pkt. 3, AGBs).

Verhaltenskodex

Der Veranstalter (SVS e.V.) wünscht ein konfliktfreies Werbeumfeld und behält sich daher vor, Werbemaßnahmen abzusagen.

Nennung in den Konferenzmedien

Alle Aussteller werden auf der Homepage www.gruenauer-tagung.de aufgeführt. Die Fördermitglieder werden zusätzlich auf unserer Homepage www.svssachsen.de und vor Ort mit dem Logo aufgeführt.

Bestimmungen

Wir behalten uns bei einem Verstoß gegen diese Regelung vor, das entsprechende Unternehmen gänzlich vom Kongress auszuschließen. Das Logo der Grünauer Tagung darf nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Schädlingsbekämpfer-Verband Sachsen e. V. verwendet werden. Alle Drucksachen/Materialien, auf denen das Logo erscheinen soll, müssen vorab zur Ansicht an den Schädlingsbekämpfer-Verband e. V. – svs@svssachsen.de – gesendet werden.

Sollten Sie uns Ihre Rechnungsanschrift nicht explizit mitteilen, beachten Sie bitte, dass es bei einer nachträglichen Rechnungsänderung laut AGBs zu einer Bearbeitungsgebühr von bis zu 150,- € kommen kann. 

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