Stornobedingungen für Aussteller der Grünauer Tagung
Verbindlichkeit der Anmeldung Mit der Unterzeichnung der Anmeldung zur Grünauer Tagung wird ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Aussteller und dem Veranstalter geschlossen. Die Standmiete sowie alle weiteren vereinbarten Leistungen werden damit rechtsverbindlich.
Stornierung durch den Aussteller Eine Stornierung der Teilnahme durch den Aussteller ist grundsätzlich möglich, jedoch gelten folgende Regelungen:
Im Falle einer Stornierung durch den Aussteller wird die volle Standmiete (100 %) als Stornogebühr fällig.
Eine Rückerstattung oder Reduzierung der Standmiete erfolgt nicht, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung.
Der Aussteller kann jedoch einen Ersatzteilnehmer benennen, sofern dieser vom Veranstalter schriftlich akzeptiert wird. In diesem Fall entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Stornogebühr.
Rücktritt oder Absage durch den Veranstalter Sollte die Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt), abgesagt werden, wird der Aussteller unverzüglich informiert. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen für die Standmiete zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Ausstellers bestehen nicht.
Erfüllung gesetzlicher Vorschriften Diese Stornobedingungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben des deutschen Zivilrechts (§§ 305 ff. BGB) und insbesondere den Regelungen für Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Mit der Anmeldung bestätigt der Aussteller, diese Bedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und zu akzeptieren.